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Geschlechtsspezifische Teilhabe
Unser Grundgesetz (GG) besagt in §3 Absatz 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Demnach darf auch Niemand wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden, oder? Unsere demokratische Gesellschaft basiert auf dem Prinzip Chancengleichheit. Artikel 3 GG garantiert in Absatz 1: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Auch die UN BRK fordert die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Frauen und Männern ...

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