Excerpt from Gesetz Betreffend die Zulassung Einer Verschuldungsgrenze für Land-oder Fortwirtschaftlich Genutzte Grundstücke vom 20 August 1906 (Gs. S. 389): Nebst Ausführungsvorschriften und den Entschuldungsmassregeln der Ostpreussischen Landschaft Unter Benutzung der Amtlichen Quellen Bearbeitet und ErläutertFiber 8hee her obligatoriithen ¿ierfchulhungß grenge wnrhe allgemein eine giemlich ablehnenhe ©aitung entgegengebracht. 2ran hielt fie fiir unhurchfiihrbar unh befurchtete bon ihr eine gewaltige 9iebolution ...