Staudinger BGB: §§ 1626-1633, RKEG
Die aktuelle Neubearbeitung der §§ 1626-1633 berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung und setzt sich mit den jüngsten Meinungen im Schrifttum auseinander. Zugleich werden eigene Lösungsansätze für noch ungeklärte Fragen beantwortet.