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Die Haftung von aus Personengesellschaften ausgeschiedenen Gesellschaftern in der Unternehmensinsolvenz
Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 0, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Zivilprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Begriff Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, alle berechtigten Forderungen der Gläubiger zeitgerecht zu erfüllen. Aufgrund der ...

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