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Die dogmatische Legitimation der strafrechtlichen Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher
Bei Strafe und vorbeugender Unterbringung handelt es sich um verschiedene Interventionsmöglichkeiten. Dies ist auch bei nicht-juristischer Betrachtung leicht erkennbar. Dass neben der Strafe auch freiheitsentziehende Maßnahmen benötigt werden, wird kaum noch kritisch hinterfragt. In manchen Fällen erscheint ein vorsorgliches Einsperren eines abnorm-gefährlichen Menschen "einfach notwendig". Diese Möglichkeit steht jedoch eindeutig im Spannungsverhältnis zu geschützten Freiheitsrechten und vergrößert die staatliche Eingriffsmacht. ...

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