Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräft...
Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor ...