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Der Begriff der Sittenwidrigkeit im Gewerberecht
Der (sexualbezogene) Begriff der Sittenwidrigkeit ist einer der umstrittensten Rechtsbegriffe des Gewerberechts. Er ist als entscheidende Voraussetzung der Sittenwidrigkeitstatbestände in § 33 a Abs. 2 Nr. 2 GewO und § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG Anknüpfungspunkt für vielfältige präventive und repressive behördliche Eingriffsbefugnisse (Erlaubnisversagung, -rücknahme und - widerruf). Ein Blick in die gängigen Kommentierungen zeigt, dass sich ...

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