Das österreichische Bergschadenrecht unter Berücksichtigu...
Ein vollstandiges System des Bergschadenrechtes giebt es bisher weder in Oesterreich, noch in Deutschland. - Ueber einzelne Theile des Bergschadenrechtes, so nament lich tiber Wasserschaden, existirt tiberhaupt keine Bearbei tung, sowie man auch eine detaillirte DarsteUung des Grundschadenrechtes kaum finden mag. - Ausser einer eingehenden Begrundung der Haftpflicht fiir Bergschaden im osterreichischen Rechte fehlt es ganzlich an einer wissen schaftlichen ...