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Die Haftung angestellter Ärzte
Die vorliegende Untersuchung gilt der Haftung angestellter Ärzte. Beteiligt sich ein angestellter Arzt an einem medizinischen Forschungprojekt, begibt er sich auf Neuland. Sein Vorhaben bewegt sich nicht nur im Spannungsfeld zwischen seiner Verpflichtung zur kunstgerechten Be-handlung des Patienten und seinem Interesse am Erkenntnisfortschritt. Als Angestellter unter-liegt er auch den Regelungen seines Arbeitsverhältnisses und der Einbindung in den Betrieb seines Arbeitgebers. ...

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