Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind für die sogenannten Flussgebietseinheiten Maßnahmenprogramme festzulegen, mithilfe derer die Umweltziele der Richtlinie erreicht werden sollen. Die hierfür auszuwählenden Maßnahmen müssen allerdings nicht nur ökologisch wirksam sein, sondern zugleich das ökonomische Kriterium der Kosteneffizienz erfüllen. Daher wird aus methodischer Sicht empfohlen, die potentiell geeigneten Alternativen mittels Kosten-Wirksamkeits-Analyse zu bewerten. Letztlich ist eine erfolgreiche Maßnahmenauswahl aber nur dann ...