Die Familien-Publikumsgesellschaft
Mit Familienunternehmen verbindet man in der Regel Gesellschaften mit kleinem Gesellschafterkreis, die von wenigen Familienmitgliedern dominiert werden. In der Praxis existieren jedoch auch Familienunternehmen, deren Gesellschafterkreis hundert(e) Personen umfasst. Solche Familienunternehmen nähern sich damit den aus dem (Personen-)Gesellschaftsrecht bekannten Publikumsgesellschaften an. Vor diesem Hintergrund vereint die Arbeit die scheinbar konträren Begriffe "Familienunternehmen" und "Publikumsgesellschaft" zur "Familien-Publikumsgesellschaft" und untersucht am Beispiel ...