Das Frageverbot bezüglich des Schwerbehindertenstatus: Ch...
Rechtsprechung und Schrifttum postulieren mittlerweile aufgrund verschiedener europäischer Richtlinien und deren Umsetzung mehrheitlich, dass die Frage eines Arbeitgebers nach dem Vorliegen von Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung bei einem Bewerber nicht länger und bei einem Arbeitnehmer nur mit Einschränkungen zulässig ist. Der Arbeitgeber ist damit gehindert, eine für ihn möglicherweise bedeutsame Information jederzeit zu erlangen, Bewerber bzw. Arbeitnehmer wiederum müssen nur unter ...