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Der Vertrag für den multimodalen Transport von Gütern
Die Verbindung von Beförderungsverträgen, insbesondere von Verträgen über die Beförderung von Gütern, mit der Kategorie der Dienstleistungsverträge wurde durchbrochen. Dieser Bruch, der 1958 im Zivilgesetzbuch (Artikel 1786) angekündigt wurde, ist inzwischen in mehreren Rechtstexten des nationalen und internationalen Rechts Realität geworden. Diese vervollständigen die Qualifizierung und Regelung von Güterbeförderungsverträgen, von denen der Vertrag über die multimodale Güterbeförderung nicht ausgeschlossen werden ...

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