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Der Grundsatz der Komplementarität
Der Grundsatz der Komplementarität regelt das Verhältnis zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der nationalen Strafgerichtsbarkeit und ist damit eine wichtige Stellschraube für das gesamte Funktionieren der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Die spärlichen Regelungen im Rom-Statut, mit dem der Internationale Strafgerichtshof gegründet wurde, lassen dabei viele Fragen offen. Diese herauszuarbeiten und einer stets gut begründeten und praktikablen Antwort zuzuführen, hat sich der Autor ...

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