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Umgekehrte Diskriminierungen im Gemeinschaftsrecht
Umgekehrte Diskriminierungen (oder Inländerdiskriminierungen) beschäftigen die gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung und Literatur schon seit nahezu 30 Jahren. Nach ständiger, aber umstrittener Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fallen «rein interne Sachverhalte» ohne einen «grenzüberschreitenden Bezug» nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts, so dass ein Mitgliedstaat seine eigenen Staatsangehörigen regelmäßig schlechter behandeln darf als Angehörige anderer EU-Staaten. Die Arbeit analysiert umfassend die Validität dieser Rechtsprechung ...

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