![Fremdeinfluss durch Zustimmungsvorbehalte](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/293/29326074/CHSBZCOP0329326074.jpg)
Fremdeinfluss durch Zustimmungsvorbehalte
Der Einfluss Dritter auf die Leitung einer Aktiengesellschaft wird mit Blick auf die gesetzlich in § 76 AktG verankerte Leitungsautonomie des Vorstands traditionell kritisch gesehen. Auch Zustimmungsvorbehalte - das in der Praxis wohl häufigste Einflussmittel - werden mitunter pauschal als unzulässig bewertet, sofern sie Leitungsentscheidungen betreffen. Vernachlässigt wird dabei jedoch, dass ihre Vereinbarung im transaktionsbezogenen Kontext durchaus im Interesse der ...