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Fremdeinfluss durch Zustimmungsvorbehalte
Der Einfluss Dritter auf die Leitung einer Aktiengesellschaft wird mit Blick auf die gesetzlich in § 76 AktG verankerte Leitungsautonomie des Vorstands traditionell kritisch gesehen. Auch Zustimmungsvorbehalte - das in der Praxis wohl häufigste Einflussmittel - werden mitunter pauschal als unzulässig bewertet, sofern sie Leitungsentscheidungen betreffen. Vernachlässigt wird dabei jedoch, dass ihre Vereinbarung im transaktionsbezogenen Kontext durchaus im Interesse der ...

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