Culpa in contrahendo im Rahmen von Post M&A-Streitigkeiten
Das Werk setzt sich argumentativ mit den Problemkreisen der Haftung aus culpa in contrahendo im Rahmen von M&A-Transaktionen, auseinander. Angesichts der Vielzahl von Unternehmenskäufen und den hierbei ausgetauschten Informationen dürfte es sich bei § 311 II BGB um einen zentralen Tatbestand der Rückabwicklung entsprechender Transaktionen bzw. des Schadensausgleichs im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht handeln. Entscheidungen staatlicher Gerichte zu ...