Reform und Revolte
Die Historisierung der 1960er und 1970er Jahre wurde durch die Juristische Zeitgeschichte bislang nicht nachhaltig unternommen. Wenn heute eine in ihren Grundlinien oft weitgehend unveränderte Fortgeltung von zentralen, in dieser Zeit erlassenen, Reformgesetzen festzustellen ist, waren die Reformen offensichtlich nicht nur von vorübergehender Natur. Zu erwarten ist, dass sie unsere Gesellschaft wie unsere Rechtskultur geprägt haben. Deshalb erscheint es angeraten, ...