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Zur Entbehrlichkeit des rechtlichen Interesses bei der Prozessführungsbefugnis kraft Ermächtigung
Das Institut der gewillkürten Prozessstandschaft tauchte bereits um die Jahrhundertwende in der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf. Der Streit über die Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts ist bis heute nicht beigelegt. Die Frage, welcher Art das vom Prozessführungsbefugten geforderte, eigene rechtliche Interesse am Prozess sein muss, ist nach wie vor umstritten. Sie wird auch von der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Ziel der Arbeit ist ...

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