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Psychiatrie-Personalverordnung
Die Psychiatrie-Personalverordnung regelt seit dem Jahr 1991 die Personalbedarfsermittlung in psychiatrischen Krankenhäusern und psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Mit der Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems gemäß KHRG wurde eine Neuauflage des bereits in 6. Auflage erscheinenden Standardwerkes notwendig. Der Anhang wurde um einen Abdruck der relevanten Gesetzesparagrafen (insbesondere § 17d KHG und §6 BPflV) mit der nur schwer zugänglichen, sehr wichtigen ...

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