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Der Effektivitätsgrundsatz
Seit 1976 urteilt der Europäische Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten beim Vollzug des Unionsrechts zwar auf ihr nationales Recht zurückgreifen dürfen, doch dabei die Durchsetzung des Unionsrechts nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz). Bisher war ungeklärt, was mit dieser praktisch hoch bedeutsamen Standardaussage genau gemeint ist. Diese Lücke füllt die Verfasserin. Sie zeigt auf, dass man eine subjektive und ...

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