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Vermögensschaden bei schadensgleicher Vermögensgefährdung?
Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13 Punkte (gut), Universität Leipzig (Juristenfakultät, Lehrstuhl Dr. Katharina Beckemper), Veranstaltung: "Aktuelle Fragen des Strafrechts", Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vermögensdelikte der §§ 263 ff. StGB setzen zur Tatvollendung stets einen eingetretenen Vermögensschaden voraus. So plausibel, wie dies auf den ersten Blick erscheinen mag, so schwierig ist die dogmatische ...