Die Ausgewogenheit der Vertragsordnung für Bauleistungen ...
Der Bundesgerichtshof hält auch nach seiner neuesten Rechtsprechung daran fest, daß die Bestimmungen der VOB/B zumindest im Grundsatz keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden dürfen. Das Anliegen der Arbeit ist es, herauszustellen, daß diese Privilegierung der VOB/B aus den verschiedensten Gründen nicht gerechtfertigt ist. So hat das für die Baupraxis sehr wichtige Regelwerk seit seiner erstmaligen Bekanntgabe vor knapp 80 Jahren ...