1 Ergebnis.

Freiheitsentziehung
Kaum ein Grundrecht trägt so schemenhafte Umrisse wie die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG). Unter Verfassungsinterpreten gilt sie bisweilen als ein "Nischengrundrecht". Bei der Freiheitsentziehung, vor der die Garantie schützen soll, handelt es sich gleichwohl um eine hochspezifische und praxisrelevante Erscheinungsform von Staatsgewalt. In der vorliegenden Arbeit nimmt David Kuch das Nebeneinander von lückenhafter ...

155,00 CHF