Blutige Hand nimmt kein Erbe ¿ Eine rechtshistorische und...
Die gegenständliche Abhandlung über die römische «indignitas» bildet eine Antwort auf «Paul Koschakers» Aufruf zur dogmengeschichtlichen und rechtsvergleichenden Untersuchung einzelner privatrechtlicher Rechtsinstitute. Trotz der gemeinsamen rechtsdogmatischen Herkunft - dem römisch-gemeinen Indignitätsrecht - präsentieren sich die Erbunwürdigkeitsbestimmungen der französischen, österreichischen und deutschen Privatrechtskodifikationen als ein aus vielen einzelnen Elementen zusammengestelltes Mosaik. Dieser historisch orientierte Rechtsvergleich der Erbunwürdigkeit liefert einen Beitrag zum ...