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Blutige Hand nimmt kein Erbe ¿ Eine rechtshistorische und -vergleichende Studie zum Rezeptionsweg der römischen indignitas in den französischen, österreichischen und deutschen Privatrechtskodifikationen
Die gegenständliche Abhandlung über die römische «indignitas» bildet eine Antwort auf «Paul Koschakers» Aufruf zur dogmengeschichtlichen und rechtsvergleichenden Untersuchung einzelner privatrechtlicher Rechtsinstitute. Trotz der gemeinsamen rechtsdogmatischen Herkunft - dem römisch-gemeinen Indignitätsrecht - präsentieren sich die Erbunwürdigkeitsbestimmungen der französischen, österreichischen und deutschen Privatrechtskodifikationen als ein aus vielen einzelnen Elementen zusammengestelltes Mosaik. Dieser historisch orientierte Rechtsvergleich der Erbunwürdigkeit liefert einen Beitrag zum ...

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