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Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen
Zum WerkDie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 25. Januar 2017 veröffentlichten "Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen" (MaGo), die in der Nachfolge der früheren "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA)) stehen, legen die einschlägigen Vorschriften des VAG und der delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (Solvabilität II) aus und geben Interpretations- und Handlungsanweisungen zur Ausgestaltung ihrer Geschäftsorganisation und des Risikomanagements. ...

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