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Das Recht der Eingliederungsvereinbarung des SGB II
Der Verwaltungsvertrag hat Konjunktur. Das Hartz IV-Gesetz weist ihm nach den Maximen des aktivierenden Staates eine zentrale Schlüsselstellung zu. Dort erregt die Eingliederungsvereinbarung weit über das Sozialverwaltungsrecht hinaus erhebliches Aufsehen und läßt auch das Allgemeine Verwaltungsrecht aufhorchen. Spektakulär sind etwa der Einstieg in die vertragliche Massenverwaltung, der Vorrang des Vertrages vor dem Verwaltungsakt und ein eigentümliches Sanktionensystem. Kai-Holmger Kretschmer hat ...

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