Transparenz und AGB-Gesetz
Das Transparenzgebot wurde ursprünglich nur als weiteres Argument bei der Begründung der Unangemessenheit einer AGB-Klausel herangezogen. Im sogenannten Hypothekenzinsurteil vom 24. 11. 1988 entschied der BGH, daß allein ein Verstoß gegen das Transparenzgebot ausreichen könne, um die Unangemessenheit einer AGB-Klausel nach § 9 Abs. 1 AGBG herbeizuführen. Die Arbeit widmet sich folgenden Fragen: Enthält das AGBG ein Transparenzgebot? Kann ein ...