Die Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwalt...
Bei § 44 SGB X handelt es sich um eine Sondervorschrift des Sozialverwaltungsverfahrensrechts, die die Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte regelt. Eine Besonderheit dieser Vorschrift liegt darin, dass sie eine wesentliche Einschränkung der formellen Bestandskraft von Verwaltungsakten bestimmt. Die Dissertation nimmt eine Analyse des Regelungsgehalts des § 44 SGB X vor und beschäftigt sich mit der Frage, ob es sich ...