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Die vorweggenommene Erbfolge in Deutschland und Italien unter besonderer Berücksichtigung des Familienvertrages («patto di famiglia»)
Nach einem knappen Jahrzehnt legislatorischer Vorarbeiten und auf dem Hintergrund von Anregungen der EG-Kommission aus den Jahren 1994 und 1998 hat der italienische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 das neue Rechtsinstitut des Familienvertrages (patto di famiglia) in das italienische Zivilgesetzbuch aufgenommen. Zweck dieser Neuregelung ist es, die Unternehmensnachfolge (passaggio generazionale dell'azienda) - insbesondere in mittelständisch geprägten Unternehmen ...

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