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Die Bauleitplanung auf schadstoffbelasteten Flächen und die Amtshaftung der Gemeinden
Gemeinden müssen bei der Bauleitplanung Belastungen des Bodens mit Schadstoffen berücksichtigen. Das gilt nicht nur für Altlasten und bei der Ausweisung einer Wohnnutzung, sondern auch für großflächige und aktuelle Bodenverunreinigungen und bei der Ausweisung anderer, z.B. einer gewerblichen Nutzung. Die nicht ausreichende Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Bauleitplanung kann Abwägungsfehler und damit die (teilweise) Nichtigkeit der Bauleitpläne zur Folge haben. ...

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