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Amtsschutz durch Bestandsschutz
Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern in den Fällen des § 15 Abs. 4, 5 KSchG und den besonderen Schutz von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung des § 78 a BetrvG. Dabei setzt sie sich insbesondere mit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2000 auseinander, in der das Gericht eine Freikündigungsobliegenheit des Arbeitgebers zu Gunsten des nach § 15 ...

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