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Aktienrechtlicher Kapitalschutz nach ARUG - Die Nachgründung als hybrides Instrument zur Kapitalsicherung und ihr Verhältnis zur verdeckten Sacheinlage
Obwohl es sich bei der Lehre von der verdeckten Sacheinlage und der Nachgründung um sehr alte Rechtsfiguren des Aktienrechts handelt, kann deren Verhältnis zueinander bis heute als ungeklärt gelten. Nach ARUG 2009 besteht ein Rechtsfolgenkonflikt zwischen der Wirksamkeitsfolge verdeckter Sacheinlagen (§ 27 Abs. 3 AktG) und der Unwirksamkeitsfolge der Nachgründung (§ 52 AktG). Der Autor führt eine (Neu-)Bestimmung des Verhältnisses ...

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