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Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003
Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst ...

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