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Telekommunikationsrechtliche Regulierung zur Verhinderung von Marktmachtübertragungen in benachbarte Märkte
Beherrschungspositionen auf Telekommunikationsmärkten und daraus resultierende Marktmachtübertragungen in benachbarte Märkte gehören zu den typischen Wettbewerbsproblemen in der Telekommunikation. Art. 14 Abs. 3 Rahmenrichtlinie ermöglicht den Regulierungsbehörden, Marktmachtübertragungen durch beherrschende Telekommunikationsunternehmen mittels gezielter Maßnahmen zu verhindern. Die Autorin untersucht die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Regelung und zeigt u.a. anhand konkreter Marktkonstellationen deren Anwendungsmöglichkeiten in der Regulierungspraxis auf. Ein Schwerpunkt liegt bei ...

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