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Konfliktaustragung in der Zwei-Personen-GmbH
In der gesellschaftsrechtlichen Praxis bestimmen häufig zwei Parteien über das Schicksal einer Gesellschaft. Aufgrund der häufig persönlichen Beteiligung der Gesellschafter in der Unternehmensführung werden Streitigkeiten hier mit besonderer Heftigkeit geführt. Durch einen Konflikt zwischen den Gesellschaftern und aufgrund der möglichen Folgen für das Unternehmen werden in der wirtschaftlichen Praxis häufig erhebliche Vermögenswerte zerstört. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, ...

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