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Schadensberechnung und Schadensschätzung bei Körperverletzung und Tötung
Art. 45 und 46 OR regeln den Schadenersatz, wenn ein Mensch getötet oder verletzt wird. Welche Schäden konkret zu ersetzen und wie diese zu berechnen sind, lässt sich den beiden Gesetzesbestimmungen jedoch nicht entnehmen. Bei der Erledigung von Schadenfällen orientiert man sich deshalb in der Praxis an den Grundsätzen, die von Lehre und Rechtsprechung über Jahre und Jahrzehnte entwickelt worden ...

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