1 Ergebnis.

Minderung beim Kauf
In der Regierungsbegründung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz heißt es zum Minderungsrecht des Käufers gemäß § 441 Abs. 1 S. 1 BGB knapp: "Hat die gelieferte Sache einen Mangel, so kann der Käufer ein Interesse daran haben, sie zu behalten und den Kaufpreis herabzusetzen. Diesem Ziel dient die Minderung." Was den Rechtskreis des Verkäufers anbelangt, so wirft die Minderungsbefugnis des Käufers aber die ...

109,00 CHF