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Die Prospekthaftung am Grauen Kapitalmarkt nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Am 1. Juli 2004 hat der Bundestag das Anlegerschutzverbesserungsgesetz beschlossen. Neben einer Stärkung des organisierten Kapitalmarktes sieht dieses Gesetz auch einen regulierenden Eingriff in den sogenannten Grauen Kapitalmarkt vor. Dementsprechend beinhaltet es eine Novellierung des Verkaufsprospektgesetzes dahingehend, dass seit dem 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht auch für nicht wertpapiermäßig verbriefte Anlagebeteiligungen des Grauen Kapitalmarktes gilt. Daraus folgt, dass für fehlerhafte ...

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