Das deutsche Sozialversicherungsrecht umfasst die fünf verschiedenen, im Sozialgesetzbuch kodifizierten Zweige der Sozialversicherung. Das sind die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Das Sozialversicherungsrecht dient ebenso wie das Arbeitsrecht in erster Linie dem Schutz der abhängig Beschäftigten. Allerdings sind die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung ...