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Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurtheilung von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Gebrauchsgegenständen für das Deutsche Reich
Nach Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenstanden, vom 14. Mai 1879 hatte sich in Deutschland, um den Untersuchungen der verschiedenen Analytiker mehr Sicherheit und Uebereinstimmung zu geben, immer mehr das Bedurfniss nach einheitlichen Untersuchungs­ verfahren fUr dieses Gebiet herausgestellt, wie diese bereits in den im Jahre 1885 erschienenen Vereinbarungen der Freien Vereinigung bayerischer Vertreter del' ...

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