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Der Supergau als Anlageobjekt?
Nuklearschäden zählen zu den industriellen Großschäden. Treten - trotz geringer Wahrscheinlichkeit - solche Schäden unvorhersehbaren Ausmaßes ein, kann das System von Versicherung und Rückversicherung leicht überfordert sein. Lässt sich in derartigen Fällen das Versicherungsrisiko zur Ausweitung der Haftungsmasse auf den Kapitalmarkt übertragen? Thorsten Koletschka überträgt das in den 1990er Jahren in den USA entwickelte Securitization-Modell auf das beim Betreiben einer ...

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