Die 4. internationale Nordseeschutz-Konferenz im Oktober 1995 in Esbjerg hat erneut deutlich gemacht, daß der Meeresumweltschutz noch ganz erheblicher Anstrengungen der Völkergemeinschaft bedarf. Zwar kann man feststellen, daß inzwischen völkerrechtlich wesentliche Fortschritte in Sachen Meeresumweltschutz erzielt worden sind (Seerechtsübereinkommen von 1982, OSPAR-Übereinkommen, Helsinki). Dem völkerrechtlichen Fortschritt scheinen allerdings die Anstrengungen zur nationalen Umsetzung nicht zu entsprechen. Das maßgebliche deutsche Umweltrecht, ...