Sozialgesetzbuch XIV
Zum 1. Januar 2024 tritt das SGB XIV - soweit nicht bereits vorab geltend - nun vollständig in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch sämtliche Verordnungen aufgrund der zahlreichen Verordnungsermächtigungen verkündet sein. Parallel sind bis zum Jahresende 2023 weitere ergänzende bzw das SGB XIV nochmals ändernde Neuregelungen geplant. Die Neuauflage Die 2. Auflage des LPK-SGB XIV kommentiert sämtliche Neuregelungen ...