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Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes der Banken auf das internationale Bankvertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes
Der einheitliche europäische Binnenmarkt für Bankgeschäfte wird mit der gesetzlichen Umsetzung und praktischen Anwendung der ergangenen Richtlinien nahezu erreicht sein. Die Europäische Union hat durch Harmonisierung der nationalen Bankenaufsichtsrechte und des Vertragsrechts die Grundlagen für einen einheitlichen Rechtsraum geschaffen. Dies wurde möglich durch die konsequente Anwendung des «Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung» nationaler bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften und die gleichzeitige Harmonisierung des Verbraucherschutzes.

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