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Geschäftsführung ohne Auftrag bei Beteiligung von Trägern öffentlicher Verwaltung
In Zeiten sich verknappender öffentlicher und auch privater Mittel stellt sich zunehmend die Frage, ob neben den öffentlich-rechtlichen Gebühren- und Kostenerstattungsvorschriften das Rechtsinstitut der auftraglosen Geschäftsführung zum Ausgleich von Aufwendungen herangezogen werden kann. Ziel der Arbeit ist es, die bei der Anwendung dieses Rechtsinstituts vernachlässigten rechtsdogmatischen Grundfragen aufzugreifen. Unter der Prämisse, daß die Begründung von Erstattungsansprüchen eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage voraussetzt, ...

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