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Gesetzeslücken in öffentlich-rechtlichen Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Während mit dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in erster Linie Nichtstreitverfahren assoziiert werden, ist es tatsächlich so, daß auch viele Streitverfahren im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt werden. Bei diesen Verfahren handelt es sich in der überwiegenden Zahl um privatrechtliche Streitverfahren, daneben aber auch um eine zunehmende Zahl von öffentlich-rechtlichen Streitverfahren. Das Verfahren der Streitverfahren ist in ...

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