Delegation von Privatautonomie auf Dritte
Die Privatautonomie als Rechtsmacht zur Selbstgestaltung gehört zu den Grundlagen unserer Privatrechtsordnung. In welchem Umfang kann die nähere Ausgestaltung einer rechtlichen Regelung, etwa in einem Schiedsgutachten, der bindenden - gestaltenden oder feststellenden - Entscheidung eines Dritten überlassen werden? Welches Verfahren hat dieser zu beachten? Wie und von wem wird die Entscheidung überprüft? Das Gesetz regelt diese Fragen an der Schnittstelle ...