Berufsausbildungsrecht: Vom Recruiting bis zur Übernahme
Ein Berufsausbildungsverhältnis unterscheidet sich erheblich von einem Arbeitsverhältnis. Denn hier steht nicht die Arbeitsleistung im Vordergrund, sondern die Vermittlung der notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Daraus ergeben sich für alle, die an einer Ausbildung beteiligt sind, zahlreiche Besonderheiten - vor allem im arbeitsrechtlichen Kontext.Der rechtliche Praxisleitfaden für AusbilderDas Buch "Berufsausbildungsrecht: Vom Recruiting bis zur Übernahme" erklärt die rechtlichen Grundlagen ...