Die Zuordnung von Aufwendungen bei originär privaten Verä...
Das deutsche Einkommensteuerrecht lässt Wertveränderungen des Privatvermögens grundsätzlich steuerlich unberücksichtigt. Dieser Grundsatz wird jedoch zunehmend durchbrochen. So führte insbesondere die Verlängerung der Haltenszeiten bei der Veräußerung privater Vermögensgegenstände in § 23 EStG sowie die Herabsetzung der Beteiligungsschwellen bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalbeteiligungen in § 17 EStG zu einer immer weiterreichenden Steuerverstrickung des Privatvermögens. Dies ist nur dann ...